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Deutschland-Stack: gemeinsame Plattformbausteine werden für Kommunal-IT konkreter

Der Deutschland-Stack soll bis 2028 schrittweise gemeinsame Standards und wiederverwendbare Basisdienste für Bund, Länder und Kommunen bereitstellen. Für kommunale IT wird damit Interoperabilität zu einer praktischen Architekturfrage.

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Warum das für Kommunen relevant wird

Der D-Stack ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Plattform- und Standardrahmen. Für kommunale IT bedeutet das vor allem: neue Fachverfahren, Identitäten, Nachweise und Schnittstellen sollten so geplant werden, dass gemeinsame Basisdienste später ohne vollständigen Neuaufbau integriert werden können.

Was sich schon heute vorbereiten lässt

Kommunen müssen nicht auf fertige Bundesbausteine warten, um ihre eigene Integrationsfähigkeit zu verbessern.

  • Fachverfahren und Schnittstellen inventarisieren
  • Medienbrüche und doppelte Datenerfassung sichtbar machen
  • Neue Integrationen API- und standardorientiert beschaffen
  • Exit- und Datenportabilität als Architekturmerkmal dokumentieren